Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111⁄24), sollten diese Kosten aber in einem…