OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen

In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Mel­de­fris­ten üblich, inner­halb derer ein Geschä­dig­ter sei­ne Inva­li­di­tät fest­stel­len las­sen und dem Ver­si­che­rer mit­tei­len muss. Meist hat er dazu 15 Mona­te nach dem Unfall Zeit, man­che Ver­trä­ge las­sen auch bis zu 24 Mona­te zu. Wird die gesetz­te Frist ver­säumt, erlischt der Anspruch auf Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen – auch wenn der Ver­si­che­rer nicht […]

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In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Mel­de­fris­ten üblich, inner­halb derer ein Geschä­dig­ter sei­ne Inva­li­di­tät fest­stel­len las­sen und dem Ver­si­che­rer mit­tei­len muss. Meist hat er dazu 15 Mona­te nach dem Unfall Zeit, man­che Ver­trä­ge las­sen auch bis zu 24 Mona­te zu. Wird die gesetz­te Frist ver­säumt, erlischt der Anspruch auf Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen – auch wenn der Ver­si­che­rer nicht expli­zit auf die­se Rechts­fol­ge hin­ge­wie­sen hat. Das wur­de nun vom Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig bestä­tigt (Akten­zei­chen 11 U 1123), nach­dem das dor­ti­ge Lan­des­ge­richt zuvor anders ent­schie­den hat­te.

Geklagt hat­te ein Mann, der von einer Lei­ter gestürzt war und sich dabei eine Wir­bel­säu­len­frak­tur mit fol­gen­der 20-pro­zen­ti­ger Inva­li­di­tät zuge­zo­gen hat­te. Obwohl sein Ver­si­che­rer ihn auf die 21-mona­ti­ge Mel­de­frist auf­merk­sam mach­te, mel­de­te der Mann den Scha­den­fall ver­spä­tet. Vor Gericht berief er sich dar­auf, nicht über die mög­li­che Rechts­fol­ge einer Leis­tungs­ver­wei­ge­rung hin­ge­wie­sen wor­den zu sein. Die OLG-Rich­ter befan­den hin­ge­gen, die For­mu­lie­rung „Der Anspruch auf Inva­li­di­täts­leis­tung muss inner­halb von 21 Mona­ten nach dem Unfall von einem Arzt schrift­lich fest­ge­stellt und bei uns gel­tend gemacht wer­den“ ver­mitt­le ein­deu­tig genug, dass bei Nicht­ein­hal­tung der Frist nega­ti­ve Kon­se­quen­zen dro­hen.

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