Was bei der Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden muss

Selbst wenn der eige­ne Vier­bei­ner zu den bra­ve­ren Haus­tie­ren zählt, kön­nen trotz­dem aus dem Nichts Mate­ri­al­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Selbst wenn Sät­ze wie “Er will nur Spie­len” oder “Der macht doch nichts” für vie­le Tie­re zutrifft, ist eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung heut­zu­ta­ge prak­tisch unab­ding­bar – in vie­len Tei­len Deutsch­lands ist sie sogar Grund­vor­aus­set­zung für die Hal­tung. Bevor ein […]

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Selbst wenn der eige­ne Vier­bei­ner zu den bra­ve­ren Haus­tie­ren zählt, kön­nen trotz­dem aus dem Nichts Mate­ri­al­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Selbst wenn Sät­ze wie “Er will nur Spie­len” oder “Der macht doch nichts” für vie­le Tie­re zutrifft, ist eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung heut­zu­ta­ge prak­tisch unab­ding­bar – in vie­len Tei­len Deutsch­lands ist sie sogar Grund­vor­aus­set­zung für die Hal­tung. Bevor ein sol­cher Ver­trag jedoch abge­schlos­sen wird, soll­ten wich­ti­ge Aspek­te dazu berück­sich­tigt wer­den. In vie­len Bun­des­län­dern han­delt es sich bei der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung um einen Pflicht­schutz. Dies gilt ins­be­son­de­re für Besit­zer von Kampf­hun­den, da hier beson­de­re Gefahr besteht. Selbst wenn die Ras­se des eige­nen Vier­bei­ners hier nicht hin­zu­ge­zählt wird, ist ein sol­cher Schutz in jedem Fall sinn­voll. Im Gegen­satz zu Kampf­hun­den muss aller­dings kei­ne Spe­zi­al-Poli­ce abge­schlos­sen wer­den. Poli­cen für sol­che Lis­ten­hun­de sind deut­lich teu­rer – Betrof­fe­ne soll­ten sich daher genau dar­über infor­mie­ren, wel­che Son­der­re­ge­lun­gen hier zur Gel­tung kom­men kön­nen.

Was in puncto Schäden entscheidend ist

Im All­ge­mei­nen bezie­hen sich die Leis­tun­gen von Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auf Sach- und Per­so­nen- aber auch Ver­mö­gens­schä­den. In Bezug auf Per­so­nen geht es in der Regel vor allem um Ver­let­zun­gen. Fol­gen von uner­war­te­ten Bis­sen oder ande­ren Tat­her­gän­gen sind hier übli­cher­wei­se in der Poli­ce mit abge­deckt. Hier soll­te aller­dings mit Behut­sam­keit vor­ge­gan­gen wer­den. Bevor der Ver­trag unter­zeich­net wird, soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass die maxi­ma­le Deckungs­sum­me mög­lichst hoch gestaf­felt ist. Wird bei­spiels­wei­se ein Auto­un­fall ver­ur­sacht, sum­mie­ren sich die Scha­dens­kos­ten und beschrän­ken sich nicht auf die unmit­tel­ba­re Ver­let­zung. Vor allem zusätz­li­che Scha­den­er­satz­an­sprü­che wer­den so schnell teu­er. Drei Mil­lio­nen Euro sind daher ein guter Richt­wert. Wird eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hun­de abge­schlos­sen, kön­nen nicht nur Schä­den an Men­schen dar­in berück­sich­tigt wer­den. “Beim Abschluss der Poli­ce soll­te idea­ler­wei­se dar­auf geach­tet wer­den, dass der soge­nann­te “Unge­woll­te Deck­akt” inklu­diert ist”, erläu­tert Isa­bell Lind­büchl, Tier­arzt-Assis­ten­tin und Autorin beim Maga­zin Pet­meis­ter. “So kön­nen Hund und Besit­zer sich gegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che absi­chern, falls der Vier­bei­ner einer läu­fi­gen Hün­din unge­wollt zu Nach­wuchs ver­hilft.” Wird der Hund oft auch auf Rei­sen mit­ge­nom­men, muss der Ver­trag auch einen spe­zi­el­len Ver­merk beinhal­ten. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Schutz mit dem Grenz­über­gang. Mög­li­che Scha­dens­fäl­le sind dann gänz­lich aus eige­ner Tasche zu finan­zie­ren.

Organisatorische Aspekte beim Vertrag

In Kom­bi­na­ti­on mit der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist der Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses ent­schei­dend. Eine Berück­sich­ti­gung bzw. Absi­che­rung für zukünf­ti­ge Scha­dens­fäl­le ist erst ab jenem Zeit­raum mög­lich. Davor ver­ur­sach­te Schä­den müs­sen aus eige­ner Tasche bezahlt wer­den. Idea­ler­wei­se soll­te der Hund daher bereits mit dem ers­ten Tag ver­si­chert wer­den. Wird ein Scha­den ver­ur­sacht, gilt von­sei­ten eines Anbie­ters im Nor­mal­fall eine Mel­de­pflicht. Dies bedeu­tet, dass etwa­ige Ansprü­che bei Scha­dens­fäl­len nicht auf ewig mög­lich sind. Übli­cher­wei­se ist eine Woche der Durch­schnitts­zeit­raum – zur Sicher­heit soll­te dies jedoch im Detail vor­ab geklärt wer­den. Falls die Poli­ce nicht mehr die gewünsch­ten Inter­es­sen abdeckt, kön­nen jene Ver­trä­ge übli­cher­wei­se in Jah­res­ab­stän­den gekün­digt wer­den. Hier gibt es jedoch auch ein spe­zi­el­le Frist – min­des­tens drei Mona­te zuvor wird das Ansu­chen schrift­lich ver­langt. Bei Ver­säum­nis tritt nor­ma­ler­wei­se eine auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung ein. (Finanz­welt)

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