Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Für Schä­den, die Ihr Pferd ver­ur­sacht, haf­ten Sie als Besit­zer mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen, auch wenn Sie kei­ne Schuld trifft. Schüt­zen Sie sich daher mit einer Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor hohen Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen.

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Ger­ne ste­hen wir Ihnen per­sön­lich Rede und Ant­wort.

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Mit dem Absen­den stimmst Du der Ver­ar­bei­tung dei­ner Daten sowie der Kon­takt­auf­nah­me per E‑Mail, Post oder Tele­fon zu. » Daten­schutz­hin­wei­se

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht

Unver­zicht­bar für Pfer­de­be­sit­zer.

Personenschäden

Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen durch eine Unfall­ver­let­zung eines Men­schen wie bei­spiels­wei­se Heil- und Pfle­ge­kos­ten, Ver­dienst­aus­fall, Scha­den­er­satz oder eine lebens­lan­ge Ren­te.

Sachschäden

Beschä­digt oder zer­stört Ihr Pferd Gegen­stän­de, ersetzt die Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder zahlt den Zeit­wert des beschä­dig­ten Gegen­stands aus.

Vermögensschäden

Wird der Geschä­dig­te auf­grund eines Unfalls mit Ihrem Pferd bei­spiels­wei­se dar­an gehin­dert, sei­nem Beruf nach­zu­ge­hen, kommt die Haft­pflicht für die Kos­ten oder Ver­lus­te auf.

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Gel­tungs­be­reich (welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz)
  • Schutz in gemie­te­ten oder gepach­te­ten Immo­bi­li­en
  • Scha­den­ab­wick­lung des Ver­si­che­rers
  • Prü­fung der ver­si­cher­ten Gefah­ren und Deckungs­er­wei­te­run­gen
  • Aus­führ­li­che und indi­vi­du­el­le Bera­tung

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?

Der Leis­tungs­um­fang Ihrer Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist abhän­gig vom gewähl­ten Tarif. Wir berück­sich­ti­gen Ihre Wün­sche und Anfor­de­run­gen und bie­ten Ihnen die für Sie opti­ma­le Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung an. Mög­li­che Absi­che­run­gen:

Wolfsbiss & Pferderipper

Wird Ihr Pferd durch einen Wolf oder Pfer­de­rip­per ver­letzt oder getö­tet, so betei­ligt sich die Haft­pflicht an den Kos­ten der Behand­lung oder Ein­äsche­rung.

Privater Reitunterricht

Die Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht deckt ver­ur­sach­te Schä­den, die beim gele­gent­li­chen Pri­vat­un­ter­richt bei­spiels­wei­se an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Freun­den ent­ste­hen.

Fremdreiter und Familie

Berei­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Freun­de oder ande­re nicht pro­fes­sio­nel­le Bereiter*innen Ihr Pferd, kommt die Haft­pflicht für die vom Pferd ver­ur­sach­ten Schä­den auf.

Reitbeteiligung

Auch Ihre Reit­be­tei­li­gung ist durch die Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert.

Mietsachschäden

Die Ver­si­che­rung kommt auch für Miet­sach­schä­den auf, bei­spiels­wei­se wenn Ihr Pferd einen gelie­he­nen Pfer­de­an­hän­ger beschä­digt.

Personenschäden

Falls Ihr Pferd einer Per­son einen Scha­den zufügt, ist die Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht für Sie da und kommt für die Schä­den auf.

Pferdesport

Schä­den, die Ihr Pferd auf Tur­nie­ren ver­ur­sacht, sind eben­falls mit­ver­si­chert.

Ungewollter Deckakt

Bei unge­woll­ten Deck­schä­den kommt die Ver­si­che­rung für Ihre finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen auf.

Weltweiter Schutz

Sie gehen mit Ihrem Pferd für eine Wei­le ins Aus­land oder neh­men an inter­na­tio­na­len Tur­nie­ren Teil? Ein welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz ist mög­lich.

Gebissloses Reiten

Ihre Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht kommt auch dann für Schä­den auf, wenn Sie mit gebiss­lo­ser Zäu­mung und ohne Sat­tel gerit­ten sind.

Bestattung

Kommt Ihr Pferd bei einem Unfall ums Leben, betei­ligt sich die Haft­pflicht an einer wür­de­vol­len Ein­äsche­rung.

Forderungsausfall

Wer­den Sie von einem frem­den Pferd ver­letzt und des­sen Hal­ter kann nicht für Ihren Scha­den auf­kom­men, hilft Ihre Haft­pflicht Ihnen dabei, Ihre For­de­run­gen durch­zu­set­zen.

Die Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Pfer­de­be­sit­zer unver­zicht­bar.

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Online vergleichen und abschließen

Sie möch­ten vor­ab ver­glei­chen und kal­ku­lie­ren? Oder Sie wis­sen was Sie wol­len, ver­zich­ten auf eine per­sön­li­che Bera­tung und möch­ten online abschlie­ßen?

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Ihre Ent­schei­dung wird für zukünf­ti­ge soft­fair-Ver­gleichs­rech­ner-Auf­ru­fe gespei­chert (Coo­kie, exter­ne Medi­en).

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

War­um brau­chen Pfer­de­hal­ter eine extra Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Sie sind gesetz­lich zum Scha­dens­er­satz ver­pflich­tet, wenn Ihr Pferd einen Scha­den bei einer drit­ten Per­son ver­ur­sacht. Selbst dann, wenn die not­wen­di­ge Sorg­falt gege­ben war und Sie kei­ne Schuld trifft. Die­se Ver­ant­wort­lich­keit ergibt sich allein durch die “Tier­ge­fahr” (Gefähr­dungs­haf­tung).

Sind Tier­hü­ter mit­ver­si­chert?

Tier­hü­ter, die zeit­wei­se Ihr Pferd als unbe­zahl­ten Gefäl­lig­keits- oder Freund­schafts­dienst beauf­sich­ti­gen oder über­neh­men kön­nen eben­falls mit­ver­si­chert wer­den. Ist die­ser Punkt für Sie wich­tig, so ach­ten Sie dar­auf dass er in Ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen ist.

Sind Fremd­rei­ter eben­falls ver­si­chert?

Fremd­rei­ter sind nicht bei jeder Pfer­de­haft­pflicht mit­ver­si­chert. Wenn also jemand in unre­gel­mä­ßi­gen Zeit­räu­men auf Ihrem Pferd rei­tet, ohne dafür zu bezah­len, ach­ten Sie dar­auf, dass die­se Leis­tung ein­ge­schlos­sen ist.

Was ist mit Reit­be­tei­li­gun­gen?

Sehr häu­fig ver­ein­ba­ren Pfer­de­hal­ter mit einer drit­ten Per­son eine Reit­be­tei­li­gung. Möch­ten auch Sie als Pfer­de­be­sit­zer Reit­be­tei­li­gun­gen ermög­li­chen, soll­te die­ser Umstand in die Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht auf­ge­nom­men wer­den.

Wozu ist die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung da?

Erlei­den Sie durch das Pferd eines Drit­ten einen Per­so­nen- oder Sach­scha­den und der Hal­ter des ver­ur­sa­chen­den Tiers kann nicht zah­len, dann kommt Ihre Pfer­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ihre Ansprü­che auf.

Was muss ich im Scha­dens­fall tun?

Mel­den Sie Schä­den ein­fach bequem online auf unse­rer Inter­net­sei­te oder rufen Sie uns an. Wir küm­mern uns.