Private Altersvorsorge

Als Arbeit­neh­mer müs­sen Sie im Alter damit rech­nen, dass die gesetz­li­che Ren­te nicht aus­rei­chen wird. Sie müs­sen daher zusätz­lich pri­vat vor­sor­gen. Wel­che Stra­te­gie zur lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­bil­dung am bes­ten ist, hängt von vie­len Fak­to­ren ab. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat der Staat eine Rei­he von För­de­run­gen geschaf­fen, die Sie sich nicht ent­ge­hen las­sen soll­ten.

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Private Altersvorsorge

Die 3 Säulen der Altersvorsorge

Die Alters­vor­sor­ge in Deutsch­land beruht tra­di­tio­nell auf drei Säu­len:

Gesetzliche Rente

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Säu­le der Alters­si­che­rung und bil­det das Fun­da­ment der Alters­vor­sor­ge. Die meis­ten Ange­stell­ten sind im staat­li­chen Ren­ten­sys­tem pflicht­ver­si­chert und zah­len wäh­rend ihres Berufs­le­bens regel­mä­ßig Bei­trä­ge ein.

Betriebliche Altersvorsorge

Die zwei­te wich­ti­ge Säu­le der Alters­si­che­rung ist die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge. Dabei wird ein Anteil vom Gehalt steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei in eine Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kas­se, einen Pen­si­ons­fonds, eine Unter­stüt­zungs­kas­se oder eine Direkt­zu­sa­ge ein­ge­zahlt.

Private Altersvorsorge

Die drit­te Säu­le ist die pri­va­te Alters­vor­sor­ge und wird zuneh­mend wich­ti­ger. Hier spa­ren Sie selbst­stän­dig Kapi­tal an, wel­ches für die Alters­ren­te genutzt wird. Sie kön­nen auf ver­schie­de­ne Anla­ge­for­men zurück­grei­fen, wie Fonds- oder ETF-Spar­plä­ne, Ren­ten- und Lebens­ver­si­che­run­gen.

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Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der ver­schie­de­nen Anla­ge­for­men und der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Anla­ge­stra­te­gie für Ihre pri­va­te Alters­ab­si­che­rung. Wir hel­fen Ihnen dabei, die staat­li­chen För­de­run­gen best­mög­lich aus­zu­schöp­fen und bie­ten eine ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen. 

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Aus­wahl der geeig­ne­ten Anla­ge­form
  • Risi­ko­ar­me Anla­ge­pro­duk­te
  • Attrak­ti­ve Ren­di­ten
  • Maxi­ma­le staat­li­che För­de­rung
  • Absi­che­rung der Hin­ter­blie­be­nen

Online-Schnellrechner

Berechnen Sie Ihrer Rente und Rentenlücke

Ermit­teln Sie mit weni­gen Klicks Ihre Alters- und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, die Kos­ten eines vor­ge­zo­ge­nen bzw. die Vor­tei­le eines spä­te­ren Ren­ten­ein­tritts oder­be­rech­nen Sie die staat­li­che För­de­rung und Steu­er­vor­tei­le der Ries­ter- und Rürup-Ren­te.

Riester

Staat­li­che För­de­rung einer Ries­ter-Ren­te.

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Basis-Rente (Rürup)

Steu­er­vor­teils­rech­ner zur Basis-Ren­te (Rürup-Ren­te).

[add-vor­fi­na-schnell­rech­ner-basis­ren­te]

Rentenschätzer

Alters- und Erwerbs­min­de­rungs­ren­te aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ermit­teln.

[add-vor­fi­na-schnell­rech­ner-ren­ten­schaet­zer]

Renteneintritt

Kos­ten eines vor­ge­zo­ge­nen bzw. Vor­teil eines spä­te­ren Ren­ten­ein­tritts.

[add-vor­fi­na-schnell­rech­ner-ren­ten­ein­tritt]

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung allein ist für heu­ti­ge Arbeit­neh­mer als Alters­vor­sor­ge nicht mehr aus­rei­chend.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Ab wann kann ich in Ren­te gehen?

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung sieht ein nor­ma­les Ren­ten­ein­tritts­al­ter von 67 Jah­ren vor. Sie kön­nen frü­hes­tens mit 63 in Ren­te gehen, müs­sen dann aber Abschlä­ge bei der Ren­ten­hö­he in Kauf neh­men. Für jedes Jahr, das Sie frü­her in Ren­te gehen, wer­den Ihnen 3,6% von Ihrer Ren­ten abge­zo­gen. Vor­aus­set­zung für den vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­zug ist eine War­te­zeit von 35 Jah­ren. Das bedeu­tet, dass Sie 35 Jah­re in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert waren. Wenn Sie 45 Bei­trags­jah­re errei­chen, dür­fen Sie jedoch mit 65 Jah­ren ohne zusätz­li­che Abschlä­ge in Ren­te gehen.

Muss ich mei­ne Ren­te ver­steu­ern?

Bis 2004 war die gie gesetz­li­che Ren­te steu­er­frei. Seit­dem wer­den Alters­ren­ten jedoch besteu­ert. Rent­ner, die 2005 in Ren­te gin­gen oder bereits Ren­te bezo­gen, muss­ten 50% Ihrer Ren­ten ver­steu­ern. Seit­dem steigt die­ser Satz immer wei­ter an. Ab 2040 wer­den Ren­ten zu 100% ver­steu­ert. Bei staat­lich geför­der­ten und pri­va­ten Alters­vor­sor­ge­pro­duk­ten gibt es ande­re Rege­lun­gen für die Besteue­rung. Spre­chen Sie uns an.

Ist die pri­va­te Alters­vor­sor­ge ist steu­er­lich absetz­bar?

Steu­er­lich abset­zen kön­nen Sie alle staat­lich geför­der­ten Pro­duk­te wie die Ries­ter Ren­te, die Basis-Ren­te, die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge und die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge kön­nen Sie dage­gen nicht von der Steu­er abset­zen.

Ist die pri­va­te Renten­versicherung sinn­voll?

Einer der Vor­tei­le der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung ist die fle­xi­ble Aus­zah­lung im Ren­ten­be­zug. Sie kön­nen dabei zwi­schen einer Ein­mal­zah­lung und einer monat­li­chen Ren­te wäh­len. Zudem kön­nen Sie schon in der Anspar­pha­se jeder­zeit Tei­le des Kapi­tals aus dem Ver­trag ent­neh­men. Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass die Steu­er­last deut­lich gerin­ger aus­fällt, da die Leis­tun­gen aus den Ver­trä­gen nur mit dem Ertrags­an­teil besteu­ert wer­den. Der Nach­teil gegen­über bei­spiels­wei­se einer Direkt­ver­si­che­rung ist, dass Sie die Bei­trä­ge für die pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung aus Ihrem bereits ver­steu­er­ten Ein­kom­men bezah­len und eine steu­er­li­che Gel­tend­ma­chung so nicht mög­lich ist.

Ist die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge sinn­voll?

Wenn Ihr Arbeit­ge­ber einen Zuschuss zu den Bei­trä­gen zahlt, lohnt sich die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge beson­ders. Spart Ihr Arbeit­ge­ber durch die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ein, ist er seit 2019 ver­pflich­tet, 15% Zuschuss zu zah­len.

Rürup oder Ries­ter Ren­te?

Ries­ter- und Rürup-Pro­duk­te wer­den bei­de staat­lich geför­tert. Die Unter­schie­de lie­gen in der Art der För­de­rung. Bei der Ries­ter Ren­te kön­nen Sie maxi­mal 2.100 Euro Bei­trag pro Jahr abset­zen. Bei der Rürup Ren­te sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Ries­ter Ren­te gibt es zusätz­lich eine Zula­ge, die direkt in den Ver­trag ein­ge­zahlt wird. Erwach­se­ne erhal­ten 175 Euro. Für Kin­der, die noch Kin­der­geld bezie­hen, gibt es eben­falls eine Zula­ge. Vor 2008 gebo­re­ne Kin­der erhal­ten 185 Euro jähr­lich und Kin­der, die ab dem 01.01.2008 gebo­ren wur­den, sogar 300 € pro Jahr.