Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Eigen­tum durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung zuver­läs­sig gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und Ein­bruch ab.

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Ger­ne ste­hen wir Ihnen per­sön­lich Rede und Ant­wort.

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Mit dem Absen­den stimmst Du der Ver­ar­bei­tung dei­ner Daten sowie der Kon­takt­auf­nah­me per E‑Mail, Post oder Tele­fon zu. » Daten­schutz­hin­wei­se

Hausratversicherung

Die 3 Bestandteile der Hausratversicherung

Jeder Haus­halt soll­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung haben. Stel­len Sie sich vor, Sie stel­len Ihr Haus oder Ihre Woh­nung auf den Kopf: alles, was her­aus­fällt, nennt man Haus­rat und wird im Scha­dens­fall von der Haus­rat­ver­si­che­rung zum Neu­wert ersetzt.

Absicherung gegen Naturgefahren

Schä­den durch Natur­er­eig­nis­se neh­men immer mehr zu. Je nach Ver­trags­ge­stal­tung kön­nen Sie sich gegen Schä­den durch Blitz, Hagel, Sturm, Über­schwem­mung, Erd­be­ben, Erd­sen­kung und Schnee­druck absi­chern.

Leitungswasser und Feuer absichern

Einen Was­ser­scha­den am beweg­li­chen Mobi­li­ar und Haus­rat durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung eben­so ab wie Seng­schä­den und Brand­schä­den.

Bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Die Haus­rat­ver­si­che­rung sichert Sie auch gegen Raub und Ein­bruch­dieb­stahl ab. Es wer­den auch die Kos­ten über­nom­men, die durch Van­da­lis­mus infol­ge eines Ein­bruchs ent­ste­hen. 

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Ver­si­che­rungs­be­darf auf Basis aller Fak­to­ren
  • Ermitt­lung der opti­ma­len Ver­si­che­rungs­sum­me Schutz bei grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führ­tem Ver­si­che­rungs­fall
  • Außen­ver­si­che­rungs­schutz (z.B. im Urlaub) Sturm- und Hagel­schä­den bei Gar­ten­mö­beln und ‑inven­tar
  • Ein­bruch­dieb­stahl aus dem Auto
  • Indi­vi­du­el­le und aus­führ­li­che Bera­tung

UMFASSENDER SCHUTZ

Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

Der Leis­tungs­um­fang Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ist abhän­gig vom gewähl­ten Tarif. Wir berück­sich­ti­gen Ihre Wün­sche und Anfor­de­run­gen und bie­ten Ihnen die für Sie opti­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung an.

Mög­li­che Absi­che­run­gen:

Grobe Fahrlässigkeit

Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te auch für grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den bezah­len, bei­spiels­wei­se wenn unbe­auf­sich­tig­te Ker­zen einen Woh­nungs­brand ver­ur­sa­chen.

Unterversicherungsschutz

Damit der Ver­si­che­rer nicht die Leis­tun­gen kürzt, wenn der Wert des gesam­ten Haus­rats die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me über­steigt.

Überspannungsschäden

Ersetzt wer­den Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten, die auch ohne Blitz­ein­schlag durch Über­span­nung beschä­digt wur­den.

Elementarschäden

Damit sind Schä­den an Ihrem Haus­rat durch Natur­ge­wal­ten wie bspw. star­ke Regen­fäl­le, Hoch­was­ser und stür­mi­sche Unwet­ter ver­si­chert.

Glasbrucha

Ersetzt wer­den Glas­schä­den, auch selbst ver­ur­sach­te Miss­ge­schi­cke, an Fens­ter und Türen, Ver­gla­sun­gen des Mobi­li­ars, Aqua­ri­en- und Ter­ra­ri­en-Schei­ben, Ceran- und Induk­ti­ons­koch­flä­chen, Ver­gla­sun­gen aus Kunst­stoff, bspw. Dusch­ka­bi­nen.

Elektronikschutz

Qua­si die “Voll­kas­ko­ver­si­che­rung” für Ihre Elektronik‑, Elek­tro- und Gas­ge­rä­te gegen Gefah­ren wie Bruch‑, Sturz- und Feuch­tig­keits­schä­den, Bedie­nungs­feh­ler und unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se.

Internetschutz

Absi­che­rung von Risi­ken durch Inter­net­nut­zung oder Kar­ten-/Da­ten­dieb­stahl. Deckt Ver­mö­gens­schä­den auf­grund von Dieb­stahl von Zah­lungs­mit­tel- bzw. Iden­ti­fi­ka­ti­ons­da­ten und von Kon­flik­ten mit Online­händ­lern ab und ersetzt die Kos­ten für den Ersatz von Zah­lungs­kar­ten.

Fahrraddiebstahl

Der Dieb­stahl von Fahr­rä­dern kann eben­falls mit­ver­si­chert wer­den, auch wenn das abge­schlos­se­ne Rad tags­über von der Stra­ße ent­wen­det wird. Bei teu­ren Rädern lohnt even­tu­ell eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung.

Kunst, Antiquitäten

Auch wenn Sie beson­ders Wert­vol­les schüt­zen müs­sen, bie­tet sich die Haus­rat­ver­si­che­rung an. Kunst, Schmuck, Anti­qui­tä­ten und Samm­lun­gen sind gegen Zer­stö­rung, Beschä­di­gung oder Abhan­den­kom­men ver­si­cher­bar.

Wertsachen

Ver­si­cher­bar sind Bar­geld, Urkun­den, Spar­bü­cher und Wert­pa­pie­re, Schmuck, Arm­band- und Taschen­uh­ren, Edel­stei­ne, Per­len, Brief­mar­ken, Mün­zen und Medail­len sowie alle Sachen aus Gold oder Pla­tin. Ach­ten Sie auf even­tu­el­le Höchst­gren­zen.

Arbeitszimmer

Auch Räu­me, die aus­schließ­lich beruf­lich oder gewerb­lich genutzt wer­den und aus­schließ­lich über die Woh­nung zu betre­ten sind (bspw. Arbeits­zim­mer), gehö­ren zur Woh­nung und sind somit abge­si­chert.

Garteninventar

Der Schutz vor Dieb­stahl für alle beweg­li­chen Sachen im Gar­ten sowie Schutz für Gar­ten­mö­bel, Gar­ten­ge­rä­te und defi­nier­tes Gar­ten­in­ven­tar bei Hagel und Gewit­ter sind eben­falls mög­lich.

Trotz der fun­da­men­ta­len Bedeu­tung der Haus­rat­ver­si­che­rung ist die monat­li­che Belas­tung für die­sen soli­den Schutz abso­lut über­schau­bar.

Hausratversicherung

Online vergleichen und abschließen

Sie möch­ten vor­ab ver­glei­chen und kal­ku­lie­ren? Oder Sie wis­sen was Sie wol­len, ver­zich­ten auf eine per­sön­li­che Bera­tung und möch­ten online abschlie­ßen?

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Ihre Ent­schei­dung wird für zukünf­ti­ge soft­fair-Ver­gleichs­rech­ner-Auf­ru­fe gespei­chert (Coo­kie, exter­ne Medi­en).

Die Daten­schutz­er­klä­rung der soft­fair GmbH fin­den Sie hier: https://www.softfair.de/datenschutz

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Was ist unter gro­ber Fahr­läs­sig­keit zu ver­ste­hen?

Grob fahr­läs­sig han­deln Sie, wenn Sie unüber­legt han­deln. Zün­den Sie bei­spiels­wei­se eine Ker­ze an und ver­las­sen anschlie­ßend für län­ge­re Zeit den Raum, ist ein fol­gen­der Brand auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den. Oder wenn sich ein Schlauch einer lau­fen­den Wasch­ma­schi­ne löst und Was­ser aus­tritt, wäh­rend Sie ein­kau­fen gehen. In die­sen Fäl­len darf der Ver­si­che­rer die Ent­schä­di­gung kür­zen. Im schlimms­ten Fall erhal­ten Sie kei­ne Ent­schä­di­gung. Daher soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass ein Schutz bei grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führ­tem Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­schlos­sen ist.

Was ist unter gro­ber Fahr­läs­sig­keit zu ver­ste­hen?

Grob fahr­läs­sig han­deln Sie, wenn Sie unüber­legt han­deln. Zün­den Sie bei­spiels­wei­se eine Ker­ze an und ver­las­sen anschlie­ßend für län­ge­re Zeit den Raum, ist ein fol­gen­der Brand auf­grund gro­ber Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den. Oder wenn sich ein Schlauch einer lau­fen­den Wasch­ma­schi­ne löst und Was­ser aus­tritt, wäh­rend Sie ein­kau­fen gehen. In die­sen Fäl­len darf der Ver­si­che­rer die Ent­schä­di­gung kür­zen. Im schlimms­ten Fall erhal­ten Sie kei­ne Ent­schä­di­gung. Daher soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass ein Schutz bei grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führ­tem Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­schlos­sen ist.

Was bedeu­tet Außen­ver­si­che­rungs­schutz?

Möch­ten Sie den Ver­si­che­rungs­schutz vor­über­ge­hend auf Orte außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung oder des ver­si­cher­ten Hau­ses aus­wei­ten, so ist ein Außen­ver­si­che­rungs­schutz not­wen­dig. Das bedeu­tet bei­spiels­wei­se, dass Sie ver­si­chert sind, wenn Ihr Hotel­zim­mer auf­ge­bro­chen und Ihre Sachen gestoh­len wer­den. Genau­so sind übri­gens dann auch Ihre Sachen in Ihrem Hotel­zim­mer ver­si­chert, wenn die­se durch einen Was­ser­rohr­bruch beschä­digt oder zer­stört wer­den.

Wie berech­net sich die Ver­si­che­rungs­sum­me der Haus­rat­ver­si­che­rung?

Als Ver­si­che­rungs­sum­me wer­den je nach Ver­si­che­rer 500 bis 750 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ange­setzt. Bei die­ser Sum­me ist eine Unter­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen.

Was ist Ein­bruch­dieb­stahl?

Von Ein­bruch­dieb­stahl spricht man, wenn der Täter bei­spiels­wei­se mit einem Werk­zeug Ihre Woh­nungs- oder Ter­ras­sen­tür auf­bricht und sich so Zutritt in Ihre Woh­nung ver­schafft, um Schmuck, Bar­geld, elek­tro­ni­sche Gerä­te und ande­re Din­ge zu steh­len. Wenn der Täter dabei mit der fes­ten Absicht (vor­sätz­lich) Ihre Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de zer­stört oder beschä­digt, spricht man von Van­da­lis­mus, der nach einem Ein­bruch eben­falls ver­si­chert ist. Wich­tig im Scha­den­fall: Mel­den Sie den Ein­bruch sofort der Poli­zei und erstel­len Sie eine aus­führ­li­che Lis­te aller gestoh­le­nen Gegen­stän­de.

Was pas­siert mit mei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung wenn ich umzie­he?

Der Schutz Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung geht auto­ma­tisch auf die neue Woh­nung über und Sie sind wäh­rend des Umzugs bis zu drei Mona­te in bei­den Woh­nun­gen abge­si­chert. Mel­den Sie uns bit­te die neue Anschrift, die Art der Woh­nung und die neue Wohn­flä­che und über­prü­fen Sie bei der Gele­gen­heit, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me noch aus­reicht.

Was muss ich im Scha­dens­fall tun?

Mel­den Sie Schä­den ein­fach bequem online auf unse­rer Inter­net­sei­te oder rufen Sie uns an. Wir küm­mern uns.