Private Krankenversicherung

Nut­zen Sie die zahl­rei­chen Vor­tei­le der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung, wie der Zugang zu einer exzel­len­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, schnel­le­re Ter­mi­ne beim Fach­arzt oder ein Ein­zel­zim­mer im Kran­ken­haus und pro­fi­tie­ren Sie dabei von ein­kom­mens­un­ab­hän­gi­gen Bei­trä­gen.

Wir rufen Sie ger­ne zurück

Ger­ne ste­hen wir Ihnen per­sön­lich Rede und Ant­wort.

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Mit dem Absen­den stimmst Du der Ver­ar­bei­tung dei­ner Daten sowie der Kon­takt­auf­nah­me per E‑Mail, Post oder Tele­fon zu. » Daten­schutz­hin­wei­se

Private Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Ihre Gesund­heit ist Ihr wich­tigs­tes Gut. Schüt­zen Sie sie daher umfas­send auf höchs­tem Niveau mit einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Individuell

Eine gro­ße Aus­wahl an Ver­si­che­rern und fle­xi­blen Tari­fen bie­tet Ihnen eine brei­te Aus­wahl zur Absi­che­rung von ambu­lan­ten, sta­tio­nä­ren oder zahn­ärzt­li­chen Behand­lun­gen.

Bevorzugt

Kür­ze­re War­te­zei­ten bei der Ter­min­ver­ga­be, Zugang zu einer exzel­len­ten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung sowie Ein­zel­zim­mer und Chef­arzt­be­hand­lung im Kran­ken­haus.

Garantiert

Ver­ges­sen Sie Aus­schlüs­se und Ände­run­gen, denn wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit sind ver­ein­bar­te Leis­tun­gen garan­tiert.

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Leis­tungs­star­ker Schutz
  • Aus­ge­zeich­ne­te Gesund­heits­ser­vices
  • Bonus-Sys­tem und Bei­trags­rück­erstat­tung
  • Attrak­ti­ve Zusatz­bau­stei­ne
  • Online-Arzt und Gesund­heits­te­le­fon

Wichtig zu wissen

Wer kann sich privat krankenversichern?

Wer nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, kann in eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ein­tre­ten.

Selbstständige

Aus­nah­men gel­ten ggf. für Land­wir­te.

Freiberufler

Aus­nah­men gel­ten ggf. für Künst­ler und Jour­na­lis­ten.

Arbeitnehmer

Arbeit­neh­mer mit einem Ein­kom­men über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze.

Beamte

Beam­te und ande­re Per­so­nen mit Bei­hil­fe-Anspruch.

Geringe Einkommen

Per­so­nen ohne eige­nes Ein­kom­men oder mit gering­fü­gi­gem Ein­kom­men (Haus­frau­en, Haus­män­ner, Kin­der) – bis 450 Euro.

Studenten

Stu­den­ten mit Befrei­ung von der Ver­si­che­rungs­pflicht oder einem Min­dest­al­ter von 30 Jah­ren.

Ihre Gesund­heit ist Ihr wich­tigs­tes Gut.

Private Krankenversicherung

Online vergleichen und abschließen

Sie möch­ten vor­ab ver­glei­chen und kal­ku­lie­ren? Oder Sie wis­sen was Sie wol­len, ver­zich­ten auf eine per­sön­li­che Bera­tung und möch­ten online abschlie­ßen?

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Ihre Ent­schei­dung wird für zukünf­ti­ge soft­fair-Ver­gleichs­rech­ner-Auf­ru­fe gespei­chert (Coo­kie, exter­ne Medi­en).

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Kann ich mei­ne Fami­lie mit­ver­si­chern?

In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung exis­tiert kei­ne Fami­li­en­ver­si­che­rung, daher muss jeder, der pri­vat ver­si­chert ist, einen eige­nen Bei­trag zah­len. Der Ver­si­che­rungs­schutz kann so auf die Bedürf­nis­se jedes Fami­li­en­mit­glieds zuge­schnit­ten wer­den. Da für Kin­der kei­ne Alte­rungs­rück­stel­lun­gen gebil­det wer­den, sind die Bei­trä­ge für leis­tungs­star­ke Tari­fe hier ver­gleichs­wei­se güns­tig. Beach­ten Sie auch: Arbeit­ge­ber zah­len auch auch für pri­vat ver­si­cher­te Kin­der sei­ner Ange­stell­ten einen Zuschuss von bis zu 50 Pro­zent des Bei­tra­ges (bis zur gesetz­li­chen Höchst­gren­ze).

Wer zahlt die PKV-Bei­trä­ge, wenn ich Rent­ner bin?

Mit einem Teil der gezahl­ten Bei­trä­ge zur pri­va­ten Kran­ken­voll­ver­si­che­rung wird eine Alte­rungs­rück­stel­lung gebil­det, die ver­zins­lich ange­legt und im Alter zur Bei­trags­re­du­zie­rung genutzt wird, denn die Bei­trä­ge zah­len Sie als Rent­ner allein.

Was sind die Haupt­vor­tei­le der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung?

Als Pri­vat­pa­ti­ent pro­fi­tie­ren Sie von erst­klas­si­gen Leis­tun­gen und Bei­trags­rück­erstat­tun­gen bei gesund­heits­be­wuss­tem Ver­hal­ten. Neben einer frei­en Arzt­wahl pro­fi­tie­ren Sie dar­über hin­aus bei eini­gen Tari­fen von einer Kos­ten­über­nah­me für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Rück­trans­por­te aus dem Aus­land.

Für wen ist der Wech­sel von der GKV in die PKV sinn­voll?

Da die deut­sche Bevöl­ke­rung im Schnitt immer älter wird, stei­gen die Kos­ten des Gesund­heits­sys­tems und gehen die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung seit Jah­ren zurück. Daher ist der Wech­sel von der gesetz­li­chen in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für jeden sinn­vloll, der bes­se­re Leis­tun­gen und eine bevor­zug­te Behand­lung wünscht. Las­sen Sie sich von uns per­sön­lich bera­ten.

Was muss ich beim Wech­sel in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung berück­sich­ti­gen?

Um die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kün­di­gen zu kön­nen, müs­sen Sie die Vor­aus­set­zun­gen für eine pri­va­te Ver­si­che­rung erfül­len. Die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt zwei Mona­te zum Monats­en­de.

Was, wenn ich mir die PKV-Bei­trä­ge nicht mehr leis­ten kann?

Haben sich Ihre Lebens­um­stän­de so geän­dert, dass Sie weni­ger Geld zur Ver­fü­gung haben und sich die Bei­trä­ge zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung nicht mehr leis­ten kön­nen, soll­ten Sie sich umge­hend an uns wen­den. Wir prü­fen den Wech­sel in einen güns­ti­ge­ren Tarif. Jeder Ver­si­che­rer ist dazu ver­pflich­tet, einen Basis­ta­rif anzu­bie­ten. Die­ser kos­tet maxi­mal so viel wie eine Ver­si­che­rung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Wenn Sie gesund sin, bie­tet sich evtl. auch das Ver­ein­ba­ren eines Selbst­be­halts an. Dadurch, dass Sie im Ver­si­che­rungs­fall einen Teil der Kos­ten über­neh­men, redu­ziert sich der Bei­trag.

Wann und wie kann ich die PKV kün­di­gen?

Eine Kün­di­gung der PKV ist dann zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res mög­lich, wenn Sie nach­wei­sen kön­nen, im Anschluss anders­wo ver­si­chert zu sein. Beach­te Sie jedoch, dass eini­ge Ver­si­che­rer eine Min­dest­lauf­zeit vor­schrei­ben. Stei­gen die Bei­trä­ge, ohne dass sich die Leis­tun­gen ver­bes­sern, genie­ßen Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit Kün­di­gungs­frist von zwei Mona­ten.