Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig jeman­dem einen Scha­den zufü­gen, haf­ten Sie unbe­grenzt und lebens­läng­lich mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen und Ein­kom­men. Die Pri­vat­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen.

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PRIVATE HAFTPFLICHTSVERSICHERUNG

3 gute Gründe für eine Haftpflichtversicherung

Eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te in kei­nem Haus­halt feh­len.

Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen

Fügen Sie jeman­dem einen Scha­den zu, kön­nen hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen schnell Ihre Exis­tenz bedro­hen. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie davor.

Abwehr vor unberechtigten Forderungen

Schnell kann Sie jemand zu Unrecht beschul­di­gen. Sich gegen die­se Anschul­di­gun­gen zu weh­ren, kann zu hohen Kos­ten füh­ren. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die­se Kos­ten.

Schutz vor zahlungsunfähigen Schädigern

Fügt Ihnen jemand einen Scha­den zu und ist weder haft­pflicht­ver­si­chert, noch kann er Ihnen den ver­ur­sach­ten Scha­den erset­zen, springt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung Ihrer Pri­vat­haft­pflicht ein.

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen. 

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Gel­tungs­be­reich (welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz)
  • Scha­den­ab­wick­lung des Ver­si­che­rers
  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung 
  • Schä­den an gemie­te­ten und gelie­he­nen Sachen 
  • Schlüs­sel­schä­den 
  • Indi­vi­du­el­le Bau­stei­ne

UMFASSENDER SCHUTZ

3 Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?

Der Leis­tungs­um­fang Ihrer Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist abhän­gig vom gewähl­ten Tarif. Wir berück­sich­ti­gen Ihre Wün­sche und Anfor­de­run­gen und bie­ten Ihnen die für Sie opti­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung an.

Mög­li­che Absi­che­run­gen:

Im Ausland

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te Sie welt­weit schüt­zen. Dabei sind Sie in der Regel in ganz Euro­pa zeit­lich unbe­grenzt oder bis zu einer fest­ge­leg­ten Zeit, bei­spiels­wei­se 5 Jah­re, bei vor­über­ge­hen­den Aus­lands­auf­ent­hal­ten im außer­eu­ro­päi­schen Aus­land abge­si­chert. 

Kinder

Klei­ne Kin­der bis ein­schließ­lich sechs Jah­re gel­ten in Deutsch­land als delikt­un­fä­hig, im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr bis neun Jah­re. Für die Kos­ten der ange­rich­te­ten Schä­den müs­sen Sie nur auf­kom­men, wenn sie die Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben. In aus­ge­wähl­ten Tari­fen wer­den auch Schä­den regu­liert, wenn Sie eigent­lich nicht haf­ten. 

Internet

Es las­sen sich auch Schä­den absi­chern, die Sie fahr­läs­sig im Inter­net und beim elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch ver­ur­sa­chen, bei­spiels­wei­se wenn Sie ver­se­hent­lich einen Virus wei­ter­lei­ten. In einer Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind dabei dann alle Mit­glie­der Ihres Haus­halts in der vir­tu­el­len Welt ver­si­chert.

Gefälligkeiten

Der Klas­si­ker: Sie hel­fen Freun­den beim Umzug und zer­bre­chen eine Vase, las­sen den Fern­se­her her­un­ter­fal­len oder demo­lie­ren das Trep­pen­haus. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie genau in die­sen Situa­tio­nen und trägt die ver­ur­sach­ten Kos­ten.

Schlüssel

Der Ver­lust pri­va­ter Schlüs­sel ist ärger­lich. Ver­lie­ren Sie jedoch ehren­amt­li­che oder sogar Büro­schlüs­sel, kann das schnell teu­er wer­den, da vie­le Arbeit­ge­ber schon aus Sicher­heits­grün­den dar­auf bestehen, sämt­li­che Schlös­ser und Schlüs­sel aus­zu­tau­schen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie die­sem Fall.

Kinder

Beson­ders ärger­lich kann es sein, wenn Ihnen gelie­he­ne Sachen wie bei­spiel­wei­se eine Kame­ra kaputt­ge­hen. Bei vie­len Ver­si­che­rern und Tari­fen sind gelie­he­ne, geleas­te oder gemie­te­te Din­ge nicht mit­ver­si­chert. Wir berück­sich­ti­gen dies bei der Aus­wahl der für Sie opti­ma­len Pri­vat­haft­pflicht.

Vermieter

Ver­mie­ten Sie eine Eigen­tums- oder eine Ein­lie­ger­woh­nung? Durch Ver­säum­nis­se Ihrer­seits kön­nen Mie­tern Schä­den ent­ste­hen. Die Kos­ten dafür deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab, wenn Sie einen ent­spre­chen­den Tarif gewählt haben. Spre­chen Sie uns an.

Mieter

Der Ver­si­che­rungs­schutz kann auch Beschä­di­gun­gen an gemie­te­ten Räu­men, Immo­bi­li­en und Grund­stü­cken abde­cken, bei­spiels­wei­se an Türen, Fuß­bö­den, Flie­sen, Wasch­be­cken und Bade­wan­nen. Selbst im Urlaub gemie­te­te Hotel­zim­mer und Feri­en­woh­nun­gen las­sen sich ver­si­chern.

Drohnen

Abstür­ze und Fehl­funk­tio­nen von Droh­nen kön­nen Schä­den in unge­ahn­ter Höhe ver­ur­sa­chen. Auch die­se Schä­den kön­nen mit einer pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Umfasst sind in der Regel ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Model­le mit und ohne Motor, mit einem begrenz­ten Start­ge­wicht.

Kraftfahrzeuge

Die Pri­vat­haft­pflicht über­nimmt meist auch Schä­den, die Sie bei der Benut­zung von Kraft­fahr­zeu­gen mit einer Geschwin­dig­keit von bis zu 6 km/h sowie Arbeits­ma­schi­nen mit einer Geschwin­dig­keit von bis zu 20 km/h ver­ur­sa­chen. Ver­si­che­rungs­freie Pedelecs sind oft­mals eben­falls mit­ver­si­chert.

Wassersportfahrzeuge

Schlauch­boo­te und Ruder­boo­te sind in der Regel mit­ver­si­chert, oft­mals auch Schä­den, die Sie bei der Benut­zung von Surf­bret­tern, Strand­seg­lern und Kite-Sport­ge­rä­ten ver­ur­sa­chen. Die gele­gent­li­che Nut­zung frem­der Motor­boo­te sowie die Nut­zung eige­ner Segel- und Motor­boo­te sind eben­falls ver­si­cher­bar.

Forderungsausfall

Erlei­den Sie einen Scha­den und der Schä­di­ger ist weder haft­pflicht­ver­si­chert, noch kann er die finan­zi­el­len Mit­tel auf­brin­gen, um Ihnen den ver­ur­sach­ten Scha­den zu erset­zen, springt die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung ein, sofern in Ihrem Tarif ent­hal­ten. Die­ser wich­ti­ge Bau­stein soll­te in Ihrem Tarif ent­hal­ten sein.

Trotz der fun­da­men­ta­len Bedeu­tung der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die monat­li­che Belas­tung für die­sen soli­den Schutz abso­lut über­schau­bar.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Sind Hun­de mit­ver­si­chert?

Nein. Auch wenn irr­tüm­li­cher­wei­se vie­le Inha­ber einer Pri­vat­haft­pflicht davon aus­ge­hen, ist dem nicht so. Für Hun­de und Pfer­de muss eine geson­der­te Tier­hal­ter­haft­pflicht abge­schlos­sen wer­den.

Sind von Kin­dern ange­rich­te­te Schä­den mit­ver­si­chert?

Kin­der sind nur dann mit­ver­si­chert, wenn Sie einen ent­spre­chen­den Fami­li­en­ta­rif gewählt haben. Voll­jäh­ri­ge Kin­der, die sich in einem Stu­di­um oder in der Berufs­aus­bil­dung befin­den und noch im elter­li­chen Haus­halt woh­nen, sind in der Regel mit­ver­si­chert. Eltern haf­ten nur für Schä­den, die ihre Kin­der bis zu zum Alter von ein­schließ­lich 6 Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr bis einschl. 9 Jah­ren) ange­rich­tet haben, wenn sie die Auf­sichts­pflicht nach­weis­lich ver­letzt haben. Andern­falls gel­ten die Kin­der als delikt­un­fä­hig und die Eltern müs­sen dann nicht haf­ten.

Schützt mich die Pri­vat­haft­pflicht im Stra­ßen­ver­kehr?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie als Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer auch im Stra­ßen­ver­kehr. Als Fah­rer von Auto, Motor­rad oder Rol­ler ist jedoch der Abschluss einer eigen­stän­di­gen Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich.

Bin ich im Aus­land und im Urlaub eben­falls ver­si­chert?

Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie in der Regel (je nach Ver­si­che­rer und Tarif) sowohl im Urlaub als auch bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten im Aus­land. Ihre Pri­vat­haft­pflicht kommt also auch auf, wenn Sie aus Ver­se­hen etwas beschä­di­gen oder jeman­den ver­let­zen. Glei­ches gilt für die mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen, bei­spiels­wei­se auch Ihre Kin­der im Aus­lands­se­mes­ter.

Wie ist die Lauf­zeit und Kün­di­gungs­frist?

Die Lauf­zeit der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen betra­gen in der Regel ein Jahr. Kün­di­gen Sie nicht drei Mona­te vor Ablauf des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­jah­res (nicht zu ver­wech­seln mit dem Kalen­der­jahr), ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Was muss ich im Scha­dens­fall tun?

Mel­den Sie Schä­den ein­fach bequem online auf unse­rer Inter­net­sei­te oder rufen Sie uns an. Wir küm­mern uns.