Wohngebäudeversicherung

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt vor dem finan­zi­el­len Ruin nach Feu­er, Rohr­bruch, Sturm oder Über­schwem­mun­gen. Sie erstat­tet die Repa­ra­tur­kos­ten oder den kom­plet­ten Wie­der­auf­bau Ihres Eigen­heims.

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Hausratversicherung

3 gute Gründe für eine Wohngebäudeversicherung

Ob Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus, Wochen­end- oder Feri­en­haus. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist der unver­zicht­ba­re Rund­um­schutz für Ihr Zuhau­se.


Flexibler Versicherungsschutz

Absi­che­rung gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel sowie durch Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Erd­rutsch, Schnee­druck und vie­le mehr.

Absicherung gegen Folgekosten

Schutz gegen Fol­ge­kos­ten für bei­spiels­wei­se Aufräum‑, Abbruch- und Abfuhr­ar­bei­ten sowie Miet­aus­fall und Hotel­kos­ten bei Unbe­wohn­bar­keit nach einem Scha­dens­fall.

Wiederherstellung in neuwertigen Zustand

Erstat­tung des Wer­tes zum Scha­dens­zeit­punkt sowie für die Wie­der­her­stel­lung in den neu­wer­ti­gen Zustand nach aktu­el­len Bau­prei­sen.

two men in suit sitting on sofa

Wir analysieren den Markt

Wir ken­nen die Vor- und Nach­tei­le der am Markt ange­bo­te­nen Pro­duk­te und ermit­teln die für Sie opti­ma­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wir bie­ten ganz­heit­li­che und maß­ge­schnei­der­te Bera­tung nach Ihren Bedürf­nis­sen.

Dar­auf ach­ten wir beson­ders:

  • Ermitt­lung des ganz­heit­li­chen Ver­si­che­rungs­be­dar­fes
  • Ein­be­zie­hung regio­na­ler Beson­der­hei­ten
  • Indi­vi­du­el­le Prä­mi­en­kal­ku­la­ti­on auf Basis der Wohn­flä­che oder des Neu­bau­wer­tes
  • Berück­sich­ti­gung von Aus­schlüs­sen oder Ein­schrän­kun­gen

Die Wohngebäudeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Der Leis­tungs­um­fang Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist immer abhän­gig vom Tarif sowie der gewähl­ten Bau­stei­ne. Eine auf Ihre Bedürf­nis­se abge­stimm­te per­sön­li­che Bera­tung ist daher unab­ding­bar.

Schäden am Haus

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kommt für Schä­den am Haus auf, die durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ver­ur­sacht wer­den.

Zusatzleistungen

Ihre Poli­ce kann durch Zusatz­leis­tun­gen an Ihrem Bedarf ange­passt wer­den, zum Bei­spiel Glas­schä­den, Schä­den an der Foto­vol­ta­ik­an­la­ge oder Van­da­lis­mus.

Elementarversicherung

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist als ein sehr wich­ti­ger Zusatz­bau­stein je nach Regi­on not­wen­dig. Sie leis­tet bei­spiels­wei­se bei Über­schwem­mung, Erd­be­ben oder Erd­rutsch.

Festes Inventar

Neben dem Gebäu­de selbst ist das fes­te Inven­tar wie Gara­gen, Gar­ten­häu­ser, Satel­li­ten­an­la­gen und Ein­bau­kü­chen in der Regel mit­ver­si­chert.

Kostenerstattung

Die Ver­si­che­rung über­nimmt Reparatur‑, Wiederherstellungs‑, Aufräum‑, Abbau- sowie Schutz­kos­ten im Ide­al­fall nach glei­ten­dem Neu­wert. 

Vertragsabschluss

Der Dieb­stahl von Fahr­rä­dern kann eben­falls mit­ver­si­chert wer­den, auch wenn das abge­schlos­se­ne Rad tags­über von der Stra­ße ent­wen­det wird. Bei teu­ren Rädern lohnt even­tu­ell eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung.

Trotz der fun­da­men­ta­len Bedeu­tung der Haus­rat­ver­si­che­rung ist die monat­li­che Belas­tung für die­sen soli­den Schutz abso­lut über­schau­bar.

Wohngebäudeversicherung

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Sie möch­ten vor­ab ver­glei­chen und kal­ku­lie­ren? Oder Sie wis­sen was Sie wol­len, ver­zich­ten auf eine per­sön­li­che Bera­tung und möch­ten online abschlie­ßen?

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pflicht?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung für Haus­be­sit­zer. Vie­le Finanz­un­ter­neh­men machen sie jedoch zur Bedin­gung bei Abschluss eines Immo­bi­li­en­dar­le­hen. Da die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung jedoch beson­ders wich­tig ist und Sie bei­spiels­wei­se nach einem Brand vor dem finan­zi­el­le Ruin ret­ten kann, soll­te jeder Eigen­tü­mer sie abschlie­ßen.

Wel­che Tei­le mei­ner Immo­bi­lie sind mit­ver­si­chert?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung leis­tet bei Schä­den am eigent­li­chen Gebäu­de, an Neben­ge­bäu­de, wie Gara­gen oder Car­ports sowie an Ein­bau­ten wie fest ver­bau­te Schrän­ke und Fuß­bö­den sowie Zen­tral­hei­zungs- und Sani­tär­in­stal­la­tio­nen. Selbst Zube­hör, das der Instand­hal­tung des Gebäu­des oder des­sen Nut­zung zu Wohn­zwe­cken dient, zählt dazu, bei­spiels­wei­se Brenn­stoff­vor­rä­te, außen ange­brach­te Anten­nen und Mar­ki­sen.

Wel­che Schä­den deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Schä­den durch Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Fol­ge­schä­den (z. B. durch Lösch­was­ser), bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Lei­tungs­was­ser (auch aus Wasch- und Geschirr­spül­ma­schi­nen) und Was­ser­dampf, Frost­schä­den an Bad­ein­rich­tun­gen, Hei­zun­gen, Boi­lern und Durch­lauf­er­hit­zern, Schä­den durch Hagel und Sturm und vie­les mehr sind in der Regel in jedem Tarif mit­ver­si­chert. Dar­über hin­aus kön­nen Zusatz­bau­stei­ne mit ein­ge­schlos­sen wer­den, wie zum Bei­spiel Ele­men­tar und Glas.

Wann zahlt eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung?

Wäh­rend die Basis-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kos­ten durch Sturm­schä­den, Schä­den durch Blitz­ein­schlag, Feu­er und Hagel­un­wet­ter erstat­tet oder auch wenn trotz aller Vor­sicht eine Was­ser­lei­tung ein­ge­fro­ren ist und platzt, kommt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung auch für Schä­den wie Über­schwem­mung, Stark­re­gen und Rück­stau auf. Selbst die Absi­che­rung von Extrem­wet­ter­schä­den wie Schä­den durch Erd­be­ben, Erd­rutsch oder Schneelast/Schneelawinen kön­nen ein­ge­schlos­sen wer­den.

Was bedeu­tet die “glei­ten­de Neu­wert­ent­schä­di­gung”?

Die Kos­ten­er­stat­tung im Scha­den­fall hängt vom ver­ein­bar­ten Tarif, dem Ver­si­che­rungs­wert Ihres Gebäu­des sowie einem Anpas­sungs­fak­tor ab. Die gän­gigs­te Metho­de zur Bestim­mung des Werts ist die glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung. Hier wird bestimmt, wie viel Ihr Haus im Jahr 1914 in Gold­mark gekos­tet hät­te. Über einen Anpas­sungs­fak­tor, der abhän­gig vom Bau­preis­in­dex ist, wird der Wert Ihres Gebäu­des jedes Jahr aufs Neue bestimmt. Ein­fach gesagt wird der Wert Ihres Hau­ses dem glei­ten­den Neu­wert unse­rer Zeit ange­passt. So haben Sie die Gewiss­heit, dass Sie im Scha­den­fall einen zeit­ge­mä­ßen Betrag aus­ge­zahlt bekom­men.

Was muss ich im Scha­dens­fall tun?

Mel­den Sie Schä­den ein­fach bequem online auf unse­rer Inter­net­sei­te oder rufen Sie uns an. Wir küm­mern uns.