Keine Angst vor Väterchen Frost

Zu einem win­ter­fes­ten Auto gehört mehr, als nur Win­ter­rei­fen. Des­we­gen haben Exper­ten der ARAG Ver­si­che­run­gen nütz­li­che Tipps für Auto­fah­rer zusam­men­ge­tra­gen.

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Es ist soweit, der Win­ter ist da und damit die unbe­lieb­tes­te Jah­res­zeit der Auto­fah­rer. Wer noch nicht auf Win­ter­rei­fen umge­stie­gen ist, der soll­te es schleu­nigst tun. Doch zu einem win­ter­fes­ten Auto gehört mehr, als nur Win­ter­rei­fen. Des­we­gen haben Exper­ten der ARAG Ver­si­che­run­gen nütz­li­che Tipps für Auto­fah­rer zusam­men­ge­tra­gen.

Mehr Sicherheit

Bereits seit 11 Jah­ren gilt in Deutsch­land die soge­nann­te situa­ti­ve Win­ter­rei­fen­pflicht. Das heißt: bei Win­ter­wet­ter mit Glatt­eis, Schnee­glät­te, Schnee­matsch und Eis- oder Reif­glät­te dür­fen nur Fahr­zeu­ge mit ent­spre­chen­den Rei­fen gefah­ren wer­den. Dabei ist jedoch kein genau­er Zeit­raum im Gesetz fest­ge­legt, wann die Win­ter­rei­fen­pflicht gilt. Vie­le Her­stel­ler emp­feh­len den Wech­sel, wenn die Außen­tem­pe­ra­tu­ren auf unter sie­ben Grad Cel­si­us sin­ken. Die meis­ten Auto­fah­rer rich­ten aber sich nach der O‑bis-O-Regel, nach der man von Okto­ber bis Ostern mit Win­ter­rei­fen fährt.

Der Vor­teil ist dabei klar: Win­ter­rei­fen haben durch ihr grö­be­res Pro­fil einen deut­lich kür­ze­ren Brems­weg bei Schnee und Schnee­matsch und bie­ten so mehr Sicher­heit bei Win­ter­wet­ter. Sie sind mit einem alpi­nen Sym­bol (Berg mit Schnee­flo­cken) gekenn­zeich­net, älte­re Model­le tra­gen das Zei­chen M+S (Matsch & Schnee). Rei­fen, die bis zum 31. Dezem­ber 2017 her­ge­stellt wur­den, dür­fen noch bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 benutzt wer­den. Egal ob alt oder neu, das Rei­fen­pro­fil soll­te aber nicht weni­ger als vier Mil­li­me­ter Tie­fe auf­wei­sen. Laut ARAG-Exper­ten, sind Rei­fen unter vier Mil­li­me­tern nicht mehr win­ter­taug­lich und Rei­fen, die die Min­dest­pro­fil­tie­fe von 1,6 mm unter­schrei­ten, dür­fen per Gesetz nicht mehr gefah­ren wer­den. Bei Ver­stoß dro­hen mitt­ler­wei­le 60 Euro Buß­geld und ein Punkt in Flens­burg.

Do it yourself

Wer hand­werk­lich begabt ist, kann sei­ne Rei­fen auch zu Hau­se selbst wech­seln. Am bes­ten steht das Fahr­zeug dafür auf einer ebe­nen Flä­che ohne Gefäl­le mit ange­zo­ge­ner Hand­brem­se bevor der Wagen­he­ber zum Ein­satz kommt. ARAG-Exper­ten raten, Rad­schrau­ben und ‑mut­tern beim Sel­ber-Wech­seln auf Schä­den zu prü­fen und alle Tei­le inklu­si­ve Fel­ge mit einer Draht­bürs­te von Rost und Schmutz zu befrei­en. Sit­zen die Win­ter­rei­fen fest am Fahr­zeug, muss dann der Luft­druck gecheckt wer­den. Dabei gilt: für Win­ter­rei­fen soll­te der Druck 0,2 Bar höher sein als bei Som­mer­rei­fen. Steht das Auto dann wie­der fest auf der Stra­ße, soll­ten die Rad­schrau­ben über Kreuz ein letz­tes Mal nach­ge­zo­gen wer­den.

Vor­sicht gilt bei Hybrid- oder Elek­tro­au­tos. Laut der ARAG-Exper­ten kön­nen ihre Rei­fen nicht selbst zu Hau­se gewech­selt wer­den, denn hier ist lebens­ge­fähr­li­che Hoch­span­nung im Spiel. Der Rei­fen­wech­sel darf nur von einer Werk­statt mit soge­nann­ter Hoch­volt-Qua­li­fi­zie­rung durch­ge­führt wer­den. Dazu gehört neben elek­tro­tech­nisch-geschul­tem Per­so­nal auch eine spe­zi­el­le Aus­rüs­tung. Da nur rund 60 % der deut­schen Werk­stät­ten die­sen Hoch­volt­schein haben, muss man unter Umstän­den lei­der auf die eige­ne Lieb­lings­werk­statt ver­zich­ten.

Reifen richtig lagern

Wer genug Platz im Kel­ler oder in der Gara­ge hat, kann sei­ne Rei­fen auch zu Hau­se lagern. Aber Ach­tung: die ARAG Exper­ten raten, sich vor­her sei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung noch­mal genau­er anzu­schau­en. Oft ist das lagern­de Zube­hör von Fahr­zeu­gen näm­lich bei Ver­lust durch Dieb­stahl, Brand oder Beschä­di­gung nicht mit in den Poli­cen ein­ge­schlos­sen. Wer es lie­ber bequem mag, lagert sei­ne frisch gewech­sel­ten Rei­fen direkt in der Auto­werk­statt oder beim Rei­fen­händ­ler ein. Aber auch hier scha­det eine Absi­che­rung nicht, denn grund­sätz­lich sind zwar die Händ­ler und Werk­stät­ten für die ein­ge­la­ger­ten Gegen­stän­de in der Obhut­s­pflicht, aller­dings haben Kun­den ledig­lich einen Anspruch auf Erstat­tung des Zeit­wer­tes.

Auch an kalten Tagen gut starten

Wird es das ers­te Mal rich­tig kalt, fürch­ten vie­le Auto­fah­rer, dass der Wagen nicht anspringt. Beson­ders älte­re Bat­te­rien, zwi­schen fünf und sechs Jah­ren, sind dafür häu­fi­ger anfäl­lig. Zün­det der Motor lang­sam oder setzt das Auto­ra­dio aus, sind das ers­te Warn­hin­wei­se für eine schwä­cheln­de Bat­te­rie. Wer kei­ne böse Über­ra­schung erle­ben möch­te, kann sei­ne Bat­te­rie mit einem Mul­ti­me­ter selbst prü­fen. Mit dem Mess­ge­rät lässt sich die Span­nung der Bat­te­rie bestim­men, indem man das rote Kabel an den Plus­pol und das schwar­ze Kabel an den Minus­pol hält. Am bes­ten führt man den Test durch, wenn das Fahr­zeug eini­ge Stun­den gestan­den hat. Eine Span­nung zwi­schen 12,4 und 12,7 Volt zeigt, dass die Bat­te­rie in Ord­nung ist. Bei unter 12 Volt Span­nung ist sehr wahr­schein­lich ein Bat­te­rie­wech­sel nötig. Aber nicht alle Bat­te­rie­tes­ter sind laut den ARAG-Exper­ten zuver­läs­sig, ein Pro­fi in der Werk­statt kann die Span­nung und den Zustand der Bat­te­rie siche­rer prü­fen.

Bereit für die Straße

Um in der dunk­len Jah­res­zeit sicher von A nach B zu gelan­gen ist natür­lich auch eine intak­te Beleuch­tung am Fahr­zeug wich­tig. Schein­wer­fer, Rück­licht, Blin­ker und Neben­leuch­ten soll­ten ein­wand­frei funk­tio­nie­ren, denn ein kaput­tes Licht kann nicht nur gefähr­lich wer­den, son­dern dank Buß­geld­ka­ta­log auch teu­er. Als letz­ten Tipp emp­feh­len die ARAG-Exper­ten auch die Kühl­an­la­ge des Autos vor Win­ter­ein­bruch zu über­prü­fen. Die rich­ti­ge Mischung aus Kühl­mit­tel und Frost­schutz schützt das Fahr­zeug sowohl gegen Hit­ze als auch gegen Käl­te. Die Flüs­sig­keit soll­te aber vor den ers­ten Minus­tem­pe­ra­tu­ren gecheckt wer­den. Was die rich­ti­ge Mischung für das eige­ne Fahr­zeug ist, kann im Fahr­zeug­hand­buch nach­ge­le­sen wer­den.

(Finanz­welt)

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