Wochen der Entscheidung für offene Immobilienfonds

Aller­dings dürf­te sich erst in den kom­men­den Wochen ent­schei­den, ob 2024 als durch­wach­se­nes oder als desas­trö­ses Jahr in die OIF-Geschich­­te ein­ge­hen wird. Denn vor einem Jahr erreich­te die Wel­le der Kri­tik an OIF einen Höhe­punkt, als das reich­wei­ten­star­ke Ver­brau­cher­por­tal Finanz­tip wegen Under­per­for­mance den Ver­kauf von Antei­len emp­fahl. Auf­grund der zwölf­mo­na­ti­gen Rück­nah­me­frist für (nach 2013 erworbene)Fondsanteile […]

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Aller­dings dürf­te sich erst in den kom­men­den Wochen ent­schei­den, ob 2024 als durch­wach­se­nes oder als desas­trö­ses Jahr in die OIF-Geschich­te ein­ge­hen wird.

Denn vor einem Jahr erreich­te die Wel­le der Kri­tik an OIF einen Höhe­punkt, als das reich­wei­ten­star­ke Ver­brau­cher­por­tal Finanz­tip wegen Under­per­for­mance den Ver­kauf von Antei­len emp­fahl. Auf­grund der zwölf­mo­na­ti­gen Rück­nah­me­frist für (nach 2013 erworbene)Fondsanteile wird sich mit­hin dem­nächst zei­gen, wie vie­le Anle­ger die­sem Auf­ruf gefolgt sind. Zuletzt hat sich das Tem­po der Rück­ga­ben beschleu­nigt. Hält die­ser Trend an, könn­ten auf man­che OIF Liqui­di­täts­pro­ble­me zukom­men. Die Fonds­ma­na­ger, so ist aus der Bran­che zu ver­neh­men, arbei­ten bereits an Auf­fang­lö­sun­gen unter Betei­li­gung ihrer jewei­li­gen Mut­ter­ge­sell­schaf­ten.

Aktu­el­le News

Poli­zei warnt vor Cyber­tra­ding-Betrug
Die Inves­ti­ti­on in Kryp­to­wäh­run­gen ist längst kein Nischen­phä­no­men mehr, son­dern auch für die brei­te Mas­se nor­mal gewor­den. Auf­trieb gab nicht zuletzt die Wahl des kry­p­­to- und dere­gu­lie­rungs­freund­li­chen US-Prä­­si­­den­­ten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bil­dung einer stra­te­gi­schen Digi­tal­wäh­rungs­re­ser­ve unter­schrieb. Der anhal­ten­de Hype schürt die Angst, etwas zu ver­pas­sen – und treibt selbst Pri­vat­an­le­ger […]
OLG-Urteil: Mel­de­fris­ten gel­ten auch ohne Hin­weis auf Rechts­fol­gen
In der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind Mel­de­fris­ten üblich, inner­halb derer ein Geschä­dig­ter sei­ne Inva­li­di­tät fest­stel­len las­sen und dem Ver­si­che­rer mit­tei­len muss. Meist hat er dazu 15 Mona­te nach dem Unfall Zeit, man­che Ver­trä­ge las­sen auch bis zu 24 Mona­te zu. Wird die gesetz­te Frist ver­säumt, erlischt der Anspruch auf Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen – auch wenn der Ver­si­che­rer nicht […]