Tier-OP-Versicherung für Hunde und Katzen

Die dege­nia Tier-OP-Ver­­­si­che­rung T20 pre­mi­um erstat­tet im Leis­tungs­fall die Kos­ten bis zum vier­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung der Tier­ärz­te. Das gilt für fol­gen­de drei Berei­che: Ers­tens für dia­gno­se­ge­ben­de Unter­su­chung, die zur Ope­ra­ti­on führt, dar­an anschlie­ßend wei­te­re ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen, inklu­si­ve Vor­be­richt sowie spe­zi­el­le Unter­su­chun­gen wie Rönt­gen, Magnet-Reso­nanz-Tomo­­gra­­phie und Labor. Zwei­tens für die Ope­ra­ti­on selbst und drit­tens für […]

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Die dege­nia Tier-OP-Ver­si­che­rung T20 pre­mi­um erstat­tet im Leis­tungs­fall die Kos­ten bis zum vier­fa­chen Satz der Gebüh­ren­ord­nung der Tier­ärz­te. Das gilt für fol­gen­de drei Berei­che: Ers­tens für dia­gno­se­ge­ben­de Unter­su­chung, die zur Ope­ra­ti­on führt, dar­an anschlie­ßend wei­te­re ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen, inklu­si­ve Vor­be­richt sowie spe­zi­el­le Unter­su­chun­gen wie Rönt­gen, Magnet-Reso­nanz-Tomo­gra­phie und Labor. Zwei­tens für die Ope­ra­ti­on selbst und drit­tens für die anschlie­ßen­de Nach­be­hand­lung bis zum 15. Kalen­der­tag nach der OP. Soll­te das Tier eine Pro­the­se benö­ti­gen gibt der Tarif hier­zu einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Die­ser Betrag seht für die Ver­trags­lauf­zeit ein­ma­lig zur Ver­fü­gung und kann nach einer War­te­zeit von 24 Mona­ten in Anspruch genom­men wer­den. Zudem lässt sich ein Selbst­be­halt mit ent­spre­chen­dem Bei­trags­nach­lass ver­ein­ba­ren. Für ande­re Leis­tun­gen beträgt die übli­che War­te­zeit 30 Tage, nur für weni­ge Krank­hei­ten und Fehl­ent­wick­lun­gen (bspw. Nabel­bruch, Ell­bo­gen­ge­lenk­dys­pla­sie, wachs­tums­be­ding­te Erkran­kun­gen der Ell­bo­gen­ge­len­ke oder die Gelenk­er­kran­kung Osteo­chon­dro­sis dis­se­cans) gilt eine län­ge­re War­te­zeit von 6 bis 18 Mona­ten. Über­haupt kei­ne Karenz­zeit gibt es für Unfäl­le, bspw. im Stra­ßen­ver­kehr.

Die Besit­zer haben freie Wahl, zu wel­chem Arzt sie mit ihrem vier­bei­ni­gen Mit­be­woh­ner gehen. Zudem sind kei­ne Hun­de­ras­sen von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen, der Ver­si­che­rungs­schutz besteht ein Leben lang und es dank einer Inno­va­ti­ons­klau­sel erhal­ten die Ver­si­cher­ten eine auto­ma­ti­sche und bei­trags­freie Ver­bes­se­rung der Bedin­gun­gen. Weil es zudem kein Jah­res­li­mit gibt, wer­den ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Ope­ra­ti­ons­kos­ten bei Krank­hei­ten, Unfäl­len und Ver­let­zung im Rah­men der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te unbe­grenzt erstat­tet. Auch wenn mit dem Vier­bei­ner eine inner­eu­ro­päi­sche Gren­ze über­quert wird, gilt der Ver­si­che­rungs­schutz wei­ter­hin. So sind die ver­si­cher­ten Hun­de und Kat­zen im euro­päi­schen Aus­land bis zu zwölf Mona­te abge­si­chert.

Die Bei­trags­hö­he für die Tier-Ope­ra­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung hängt vom Alter des ver­si­cher­ten Tie­res ab und steigt bis zu einem Alter von sie­ben Jah­ren. Für Hun­de kann der Tarif bis zu einem Alter von zehn Jah­ren, für Kat­zen bis zu einem Alter von sie­ben Jah­ren abge­schlos­sen wer­den. Ab dem vier­ten Ver­trags­jahr wird zudem auf das Kün­di­gungs­recht im Leis­tungs­fall ver­zich­tet. Der Bei­trag für einen zwei­jäh­ri­gen Hund beläuft sich inklu­si­ve der Ver­si­che­rungs­steu­er von 19 % bei­spiels­wei­se auf nur 22,17 Euro pro Monat (ohne Selbst­be­tei­li­gung).

Zwei Versionen

Tier­be­sit­zer kön­nen bei der dege­nia Tier-OP-Ver­si­che­rung T20 zwi­schen zwei Vari­an­ten wäh­len: In der Online-Ver­si­on sind die Poli­ce, die Bei­trags­rech­nun­gen, Nach­trä­ge etc. alle digi­tal bzw. wer­den per Mail ver­sandt. Dies macht einer­seits den Pro­zess schnel­ler und bringt dem Kun­den ande­rer­seits zudem einen Bei­trags­nach­lass von 5 %. Wer hin­ge­gen alles in Papier­form haben möch­te, muss auf den Bei­trags­nach­lass ver­zich­ten. (Finanz­welt)

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Das Bun­des­ka­bi­nett hat im Zuge des Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­set­zes IV eine Ände­rung des Ver­­­si­che­rungs­­ken­n­­zei­chen-Sys­­tems für Mofas und E‑Scooter beschlos­sen. Bis­her müs­sen die­se jähr­lich neu ver­si­chert wer­den, was mit einem far­bi­gen Kenn­zei­chen – in die­sem Jahr in Blau –nach­ge­wie­sen wird. Ord­nungs­hü­ter kön­nen so schnell erken­nen, ob der Ver­si­che­rungs­schutz aktu­ell ist. Ab März 2026 sol­len die lang­sa­me­ren Zwei­rä­der mit […]
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