Wenig Streit um Hinterbliebenengeld

Die deut­schen Ver­si­che­rer zie­hen ein posi­ti­ves Fazit des vor acht Jah­ren ein­ge­führ­ten Hin­ter­blie­be­nen­gel­des. Es steht Men­schen zu, die zum Bei­spiel bei einem Ver­kehrs­un­fall enge Ange­hö­ri­ge ver­lo­ren haben. Vor der Neu­re­ge­lung muss­ten sie einen soge­nann­ten „Schock­scha­den“ gel­tend machen, eine durch den Ver­lust beding­te psy­chi­sche Extrem­be­las­tung mit Krank­heits­wert. Seit 2017 schreibt Para­graf 844 Absatz 3 BGB vor, […]

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Die deut­schen Ver­si­che­rer zie­hen ein posi­ti­ves Fazit des vor acht Jah­ren ein­ge­führ­ten Hin­ter­blie­be­nen­gel­des. Es steht Men­schen zu, die zum Bei­spiel bei einem Ver­kehrs­un­fall enge Ange­hö­ri­ge ver­lo­ren haben. Vor der Neu­re­ge­lung muss­ten sie einen soge­nann­ten „Schock­scha­den“ gel­tend machen, eine durch den Ver­lust beding­te psy­chi­sche Extrem­be­las­tung mit Krank­heits­wert. Seit 2017 schreibt Para­graf 844 Absatz 3 BGB vor, dass sie grund­sätz­lich für „das zuge­füg­te see­li­sche Leid eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung in Geld“ vom Ver­ur­sa­cher des Todes­falls bzw. von sei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung erhal­ten.

Mit der Reform ver­bun­de­ne Befürch­tun­gen, es kön­ne zu unzäh­li­gen Rechts­strei­tig­kei­ten über die Ent­schä­di­gungs­hö­he kom­men, haben sich nicht bewahr­hei­tet – sol­che Fäl­le sei­en „sehr sel­ten“, teil­te der Ver­si­che­rer-Gesamt­ver­band kürz­lich mit. Statt­des­sen kom­me es fast immer zu einer Eini­gung. Die dabei fest­ge­leg­ten Sum­men bewe­gen sich zwi­schen 1.000 und 15.000 Euro, je nach Ver­wandt­schafts­grad. Im Durch­schnitt wer­den rund 10.000 Euro als Hin­ter­blie­be­nen­geld gezahlt.

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Loh­nen sich die Mehr­kos­ten für akti­ves Fonds­ma­nage­ment?
Gegen­über pas­si­ven Index­fonds (ETF) ver­lan­gen aktiv gema­nag­te Fonds höhe­re Gebüh­ren, da schließ­lich Man­power für die Anla­ge­ent­schei­dun­gen auf­ge­wen­det wer­den muss. Die Mehr­kos­ten wer­den, so das Ver­spre­chen, durch eine Out­per­for­mance mehr als kom­pen­siert, sprich: Aktiv gema­nag­te Fonds müs­sen gemes­sen an einem Ver­gleichs­in­dex eine deut­li­che Über­ren­di­te erwirt­schaf­ten. Laut einer aktu­el­len Scope-Ana­­ly­­se gelingt das jedoch nicht ein­mal jedem fünf­ten […]
Loh­nen sich die Mehr­kos­ten für akti­ves Fonds­ma­nage­ment?
Gegen­über pas­si­ven Index­fonds (ETF) ver­lan­gen aktiv gema­nag­te Fonds höhe­re Gebüh­ren, da schließ­lich Man­power für die Anla­ge­ent­schei­dun­gen auf­ge­wen­det wer­den muss. Die Mehr­kos­ten wer­den, so das Ver­spre­chen, durch eine Out­per­for­mance mehr als kom­pen­siert, sprich: Aktiv gema­nag­te Fonds müs­sen gemes­sen an einem Ver­gleichs­in­dex eine deut­li­che Über­ren­di­te erwirt­schaf­ten. Laut einer aktu­el­len Scope-Ana­­ly­­se gelingt das jedoch nicht ein­mal jedem fünf­ten […]