3 Schritte zur Rentenkalkulation

Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt wur­den 2020 bereits knapp zwei Drit­tel aller Ren­ten­leis­tun­gen besteu­ert – Ten­denz stei­gend. Die rich­ti­ge Kal­ku­la­ti­on der Alters­ein­künf­te ist für einen unbe­schwer­ten Ruhe­stand des­we­gen wich­ti­ger denn je.

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Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt wur­den 2020 bereits knapp zwei Drit­tel aller Ren­ten­leis­tun­gen besteu­ert – Ten­denz stei­gend. Die rich­ti­ge Kal­ku­la­ti­on der Alters­ein­künf­te ist für einen unbe­schwer­ten Ruhe­stand des­we­gen wich­ti­ger denn je. Die uni­Ver­sa Ver­si­che­rung gibt Tipps zur rich­ti­gen Pla­nung.

Grund­le­gend für den Anstieg der Ren­ten­be­steue­rung ist das Alters­ein­künf­te­ge­setz, mit dem seit 2005 der Über­gang zur nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung bis 2040 beschlos­sen wur­de. Bis dahin wer­den 100 % der Ren­ten ein­kom­men­steu­er­pflich­tig sein. Um die Ren­te trotz­dem finan­zi­ell unab­hän­gig genie­ßen zu kön­nen, gilt es mit der rich­ti­gen Vor­be­rei­tung bösen Über­ra­schun­gen vor­zu­beu­gen. Im ers­ten Schritt ist laut uni­Ver­sa ein regel­mä­ßi­ger Kas­sen­sturz und Check des Net­to­be­darfs wich­tig. So kann auch ein Ver­sor­gungs­ziel fest­ge­legt wer­den, das beschreibt, wel­che monat­li­chen Ein­künf­te zum Leben benö­tigt wer­den.

Im zwei­ten Schritt gilt es zu über­prü­fen, wie viel Brut­to­ren­te über­haupt zur Ver­fü­gung steht und wel­che Sozi­al­ab­ga­ben davon an gesetz­li­cher Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung anfal­len. Die Anbie­ter infor­mie­ren in der Regel per Ren­ten­in­fo und Wert­mit­tei­lung über die zu erwar­ten­de Brut­to­ren­te und die Kran­ken­kas­sen geben Aus­kunft über zukünf­ti­ge Bei­trä­ge. Für den drit­ten Ren­ten­pla­nungs­schritt emp­fiehlt uni­Ver­sa zu klä­ren, wie die spä­te­ren Ren­ten­an­sprü­che ver­steu­ert wer­den müs­sen. So kann eine mög­li­che Steu­er­be­las­tung geschätzt und zukünf­tig ein­ge­plant wer­den. Dabei hel­fen Steu­er­be­ra­ter und Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne, sie füh­ren genaue­re über­schlä­gi­ge Berech­nun­gen zur steu­er­li­chen Situa­ti­on durch.

Wich­tig ist außer­dem, die jähr­li­che Preis­stei­ge­rung in der Kal­ku­la­ti­on zu berück­sich­ti­gen. Auf­merk­sam soll­ten auch Ver­hei­ra­te­te sein und ein­pla­nen, wie der Part­ner im Todes­fall abge­si­chert wird und wel­che Hin­ter­blie­be­nen­an­sprü­che es gibt. Das ist bei den ver­schie­de­nen Ren­ten­ar­ten und Anbie­tern oft sehr unter­schied­lich gere­gelt, sodass auch hier Nach­fra­ge und Ein­pla­nung für opti­ma­le Ver­sor­gung not­wen­dig sind.

(Finanz­welt)

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